Autografen als Inspirationsquellen / von Lucas Chocomeli

«Lebensspuren» eines Berichterstatters aus der Französischen Nationalversammlung der Revolutionszeit

Ein Gastbeitrag von Lucas Chocomeli

 

Abstract:

Autografen vermögen bei empfänglichen Menschen eine besondere Nähe zu Persönlichkeiten der Vergangenheit zu erzeugen. Historisch interessierten Sammlern sind sie Inspirationsquellen und dienen ihnen als Eingangspforten in die Vergangenheit, durch welche sie den entsprechenden «Lebensspuren» folgen können.

Über ein Autograf von Huges-Bernard Maret wird dessen Tätigkeit als Berichterstatter aus der Nationalversammlung während der Französischen Revolution näher beleuchtet. Mit seiner Erfassung und Publikation der Debatten nahm er eine Vorreiterrolle ein und leistete einen wichtigen Beitrag, um dem Öffentlichkeitsprinzip der Parlamentsreden zum Durchbruch zu verhelfen.

 

Dokumentensichtung als sinnliche Erfahrung

Die meisten Historikerinnen und Historiker wissen den Nutzen, den ihnen die fortschreitende Digitalisierung bringt, zu schätzen. So können sie viele Dokumente bequem am Heimcomputer einsehen, wodurch sich zeitraubende Bibliotheks- und Archivbesuche verkürzen oder gar vermeiden lassen. Diese Entwicklung wird zweifellos unaufhaltsam voranschreiten. Starke Tendenzen rufen indes oft kleinere Gegentrends hervor; je weniger die Arbeit mit ursprünglichen Papier- und Pergamentquellen zur Informationsbeschaffung erforderlich ist, desto mehr steigt auch das Bedürfnis, wieder echte Originaldokumente in Händen halten zu können. Dies trifft zumindest auf jene zu, denen ein Archivbesuch, das Sichten alter Urkunden, Briefe und Manuskripte, mehr bedeutet als nur die Suche nach relevanten Inhalten, auf jene, die von einem besonderen Gefühl beschlichen werden, wenn die Handschrift einer historischen Persönlichkeit, ihrem Forschungsobjekt, vor ihnen liegt. Es geht um ein Gefühl der Unmittelbarkeit und Authentizität, so, als würde man über die Zeiten hinweg einen Augenblick mit dem betreffenden Menschen teilen.

Gewiss, auf viele üben historische Handschriften keinen besonderen Reiz aus, und auch jene, die grundsätzlich empfänglich sind für den «Geisterhauch» solcher Manuskripte, nehmen diesen längst nicht bei jedem Exemplar gleichermassen wahr. Ob dieser «uns Nähe bedeutet, oder ein Geheimnis, oder eine Verzauberung», hängt «wesentlich auch davon [ab], wes Geistes Kind und welcher Zeiten Zeuge er ist.»[1] Mit «uns» sind die Autografensammler gemeint, für welche die Aura von bestimmten Handschriften den Trieb ihrer Sammelleidenschaft bildet.

Autografen: traditionelle und faszinierende Sammelobjekte

«Von einer bekannten Persönlichkeit eigenhändig geschriebenes Schriftstück», so beschreibt der Duden, was ein «Autograf» ist.[2] Da die Begriffe «bekannte Persönlichkeit» und «Schriftstück» unterschiedlich interpretierbar sind, bezeichnen sich auch sehr verschiedene Sammlertypen als Autografensammler, gleichermassen der Autogrammjäger, der Filmstars vor Hoteleingängen eine flüchtige Unterschrift abluchsen will, wie die Kollektorin, der nur Werkmanuskripte weltbekannter Schriftsteller und Musiker als sammelwürdige Handschriften gelten. Die Unterscheidung zwischen dem Sammeln von Unterschriften von Zeitgenossen – Autogrammen – und dem Suchen nach Handschriften von Personen, die das Zeitliche bereits gesegnet haben – Autografen –, erscheint jedoch etwas gekünstelt und kommt in der Praxis kaum zur Anwendung. In der Regel wird Schriftliches von Menschen gesucht, zu denen man einen besonderen Bezug hat, sei das über Forschung, Literatur, Film oder anderweitige Bekanntschaft. Wenn das Geschriebene der Feder einer Persönlichkeit entstammt, welche die Geschichte geprägt hat, begnügen sich viele Sammler auch mit einem kleinen Schriftzug oder der blossen Signatur. Es geht ja primär darum, mit der Historie «in Berührung» zu kommen, und zwar durch ein originales, einmaliges Objekt: «Diese Einmaligkeit inspiriert. Man tut sich in der Geschichte um: im Makrokosmos der Zeit, im Mikrokosmos des Schreibens. Man erlebt Geschichte.»[3]

Gesammelt werden Autografen schon lange. Dank den eifrigen Sammlern und behütenden Bewahrern von Handschriften bedeutender Persönlichkeiten haben unzählige wichtige Schriftstücke, die sonst der Vernichtung anheimgefallen wären, die Zeiten überdauert. Bereits in der Renaissance wurden grössere Kollektionen von Manuskripten angelegt. Ab dem 19. Jahrhundert spezialisierten sich immer mehr Antiquare auf Autografen; es wurden Verkaufskataloge herausgegeben und Versteigerungen organisiert.[4]

Einer der frühen Handschriftensammler war kein geringerer als Johann Wolfgang von Goethe, der seine Motivation für das Sammeln von Autografen folgendermassen zu begründen wusste: «... da mir die sinnliche Anschauung durchaus unentbehrlich ist, so werden mir vorzügliche Menschen durch ihre Handschrift auf eine magische Weise vergegenwärtigt.»[5] Der grosse Dichter nutzte auch sein weitgespanntes Beziehungsnetz, um an die begehrten Schriftstücke zu gelangen. Besonders wählerisch war er dabei nicht, und er zeigte sich in einem Brief an einen Freund als regelrechter Autogrammjäger: «Auch bloß Couverte und Namensunterschriften nehme ich sehr gern auf. Theilen Sie mir doch ja dergleichen von englischen und französischen merkwürdigen Männern mit. Auch ältere Deutsche sind mir sehr willkommen. Von Mitlebenden und Kurzverstorbenen besitz’ ich viel.»[6]

Als weiterer illustrer Sammler trat dann, ein Jahrhundert später, mit Stefan Zweig erneut ein Schriftsteller auf. Wer könnte die Faszination für Autografen besser vermitteln als dieser Meister der Gefühlsbeschreibung? «Die Welt der Autographen ist keine unmittelbar sichtbare und sinnliche Welt: sie ist fühlbar einzig durch Phantasie, erkenntlich erst durch Bildung und gastlich nur jenen, die ihr Verständniswillen und die nicht allzu häufige Begabung zur Ehrfurcht entgegenbringen.»[7] Wie Goethe sah er in den Autografen Lebensspuren: «Und Lebensspuren, deutlicher als alle anderen, bedeuten darum diese Urschriften, diese Blätter von grosser Hand, denn in jedes ist irgendeine Sekunde oder Stunde ihrer sinnlichen und geistigen Existenz eingezeichnet und gleichsam durchsichtig gefangen wie eine Fliege im Bernstein. Sie sehen und sie betrachten heisst schon, hohen Naturen sich nahe fühlen, mit ihnen verbunden sein, in ihre Atmosphäre treten.»[8] Zweig spezialisierte sich später auf Werkentwürfe, welche berühmte – genauer: von ihm geschätzte – Schriftsteller und Musiker hinterlassen hatten. In der Zwischenzeit sind Zweigs wie natürlich auch Goethes handschriftliche Erzeugnisse selbst zu begehrten Sammelobjekten geworden.

 

Stefan Zweig, eigenhändige Postkarte (mit Textverlust) an Léon Bazalgette, o. D. [ca. 1909]. Zweig berichtet u. a. über den Erwerb eines Autografs, nämlich des Testaments Stendhals (Privatsammlung L. Chocomeli 00322).

Umfangreiche und bedeutende Autographen, z. B. ein paar Notenblätter von Mozarts Hand, sind heute für Normalsterbliche fast unerschwinglich. Doch können eigenhändig beschriftete Briefumschläge, Widmungen oder kleine Randnotizen auch berühmtester historischer Persönlichkeiten noch zu durchaus vernünftigen Preisen erworben werden. Zu schriftlichen Lebensspuren von weniger bekannten Menschen, die aber den Sammler aus persönlichen Gründen besonders interessieren, kann man sehr günstig kommen. Die Preise für Autografen variieren erheblich; wie bei Briefmarken und Münzen beginnen sie ganz unten und erreichen oben fünf- und gar sechsstellige Frankenbeträge. Anders als bei den genannten Sammelsparten handelt es sich aber stets um Unikate, für welche der Preis jeweils auszuhandeln ist. Die Unterschrift einer amtierenden Bundesrätin hat beispielsweise einen Marktwert von 1  bis 2 Franken, während ein bedeutendes Musikmanuskript von Mendelssohn in der Schweiz kürzlich für 150'000 Franken ersteigert wurde.

Inspirationsquellen für Historikerinnen und Historiker

Bei Schriftstücken, die nicht nur Floskeln und Unterschrift tragen, sondern auch inhaltlich Interessantes vermitteln, stehen die Sammlerinnen und Sammler natürlich besonders in der Pflicht, sie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, sei das im Rahmen einer Edition, eines Fachartikels, einer Internetseite oder letztlich eines Verkaufs bzw. einer Schenkung  an eine öffentlich zugängliche Institution. Der Grossteil der beeindruckenden Sammlung Stefans Zweigs kann heute beispielsweise in der Bibliotheca Bodmeriana in Genf besichtigt werden.

Ein neu erworbenes Schriftstück ist immer auch Eintrittspforte in die Vergangenheit: Es drängen sich Fragen auf nach dem Autoren, nach dessen Lebenssituation, nach der Adressatin, nach deren Umfeld, Fragen, die sich insbesondere auch Historikerinnen und Historiker stellen. Die Nähe der «Autographie» zur Geschichtswissenschaft beschrieb denn auch bereits Johann Günther im Vorwort seines 1857 erschienenen «Handbuchs für Autographensammler». Er bezeichnete die Disziplin des Autografensammelns als «jüngere Schwester der Geschichte», die «dem Geist eine gehaltvolle Nahrung bietet, die historischen und literarischen Kenntnisse aussergewöhnlich bereichert und die intellectuelle Ausbildung ungemein befördert».[9]

Ausgehend von einem oder mehreren Autografen können Forschende den Spuren in beliebiger Richtung folgen. Über den personengeschichtlichen Aspekt hinaus können sie sich in die entsprechende Epoche, in die Lokal- und Landesgeschichte vertiefen. Oder sie fokussieren auf geistige Strömungen, soziale Phänomene, auf ganz spezifische Themenbereiche.

Ein Autograf für die Nachwelt

Als solche Inspirationsquelle soll nun beispielhaft das Autograf einer Person dienen, welche in den Anfängen der Veröffentlichung von Parlamentsdebatten zur Zeit der Französischen Revolution eine herausragende Vorreiterrolle gespielt hat. Die besagte Lebensspur, ein Brief des Franzosen Huges-Bernard Maret (1763–1839), führt uns vorerst in das Jahr 1835. Der über 70-Jährige Herzog, dem nur noch wenige Jahre bleiben, tut das, was berühmte Menschen am Lebensabend gerne tun; er befasst sich mit dem Bild, das er in der Geschichte hinterlassen möchte.

 

Huges-Bernard Maret, Duc de Bassano, eigenhändiger Brief an Henry Lee, o. O., o. D. [ca. 1835] (Privatsammlung L. Chocomeli, Nr. 00144).

Im vorliegenden Schreiben an den US-Historiker Henry Lee – ein Halbbruder übrigens von Robert E. Lee, dem späteren Südstaatengeneral –  bedankt sich Maret dafür, im neuen Werk des Amerikaners, «Life of the Emperor Napoleon», gut weggekommen zu sein. 

Tatsächlich hatte Maret in der napoleonischen Kaiserzeit, die den Höhepunkt seiner Karriere markiert hatte, eine bedeutende Rolle gespielt. Da hatte er als Staatssekretär und als Aussenminister aktiv die Politik Frankreichs mitgeprägt, da war ihm der  Titel eines Herzogs von Bassano verliehen worden – so ist auch der vorliegenden Brief mit «Le Duc de Bassano» gezeichnet. Zuvor hatte er dem Land, der Revolution, als Diplomat gedient.  Auf entsprechender Mission war er 1793 zusammen mit Charles-Louis de Sémonville auf dem Gebiet der heutigen Schweiz Opfer eines aufsehenerregenden Überfalls geworden und in österreichische Gefangenschaft geraten.[10]

Diese Abschnitte von Marets ereignisreichem Leben würden eine vertiefte Betrachtung verdienen, doch wir wollen uns auf seine ersten Jahre in Paris konzentrieren, wo er, ein junger Anwalt aus Dijon, sich 1788 niederliess und bald im wörtlichen und im übertragenen Sinn Geschichte schreiben sollte.

Vorreiter der Veröffentlichung von Parlamentsdebatten

In den Parlamenten jener Zeit, zumal in jenen, die bei grosszügiger Auslegung als Volksvertretungen bezeichnet werden können, setzte sich das zentrale parlamentarisch-demokratische Prinzip der Öffentlichkeit der Ratsdebatten in der Regel durch.  Doch mit dem Grundsatz alleine war die Öffentlichkeit in der Praxis noch nicht oder nur sehr beschränkt hergestellt. Wer nicht als Zuhörer die Reden der Abgeordneten direkt verfolgen konnte, kam nur über Zeitungen zu beschränkten und meist tendenziös aufbereiteten Informationen über das Geschehen im Parlament. Der Weg zu einer vollständigen Protokollierung und Publikation der Parlamentsreden war steinig und lange. In der Schweiz war er zum Beispiel erst am Ende des 19. Jahrhunderts (fast) zurückgelegt.[11]

In Frankreich zählte Maret zu den Wegbereitern der ersten Stunde. Er verfolgte von Beginn an mit Interesse die Debatten der Generalstände. In den Pausen und zwischen den Sitzungen fasste er das Gehörte schriftlich zusammen, sah er in den Verhandlungen doch den «cours le plus vaste, le plus imposant, de droit politique et d'administration»[12]. Da er viele Abgeordnete kontaktierte, um den Inhalt seiner Notizen zu überprüfen oder zu ergänzen, wurde bald bekannt, dass man sich bei ihm über die Redeinhalte der Vortage informieren konnte. Auch Grössen wie Condorcet und Mirabeau wurden auf den jungen Anwalt und seine Arbeit aufmerksam. Angesichts der bestehenden Nachfrage beschloss Maret, den zusammengefassten Inhalt der Tagesdiskussionen der Nationalversammlung jeweils am Abend drucken zu lassen. Das erste solche Bulletin de l'Assemblée erschien am 7. Juli 1789, nur wenige Tage vor dem Sturm auf die Bastille. Marets Arbeitspensum war enorm. Er fasste die Diskussionen nicht nur mittels eines Abkürzungssystems inhaltlich akkurat zusammen, sondern vermittelte durch Verwendung charakteristischer Ausdrücke und Wendungen der Redner auch Stil und Stimmung der Diskurse. Der Beizug von Sekretären und Hilfsredaktoren brachte nur kurzzeitige Entlastung. Sein Bulletin gewann weiter an Bedeutung, wurde immer grösser und erlangte semi-offizielle Stellung, als ihm und seinen Mitarbeitern eine eigene Loge im Saal der Nationalversammlung zur Verfügung gestellt wurde.[13]

Zusammenarbeit mit dem «Moniteur» und Ausstieg

Wie andere Zeitungsverleger nutzte auch Charles-Joseph Panckoucke, Herausgeber des Moniteur universel, Marets Bulletin als Informationsquelle für seine Artikel. Anders als seine Konkurrenten wollte er das Potenzial dieser ausführlichen und lebendigen Debattenberichte noch besser ausschöpfen und bot Maret eine enge Zusammenarbeit an. Dieser willigte im Januar 1790 ein, sein Bulletin in den Moniteur zu integrieren. Maret blieb verantwortlich für den Berichtsteil aus der Nationalversammlung und konnte von der Infrastruktur, den Mitarbeitern und dem Verteilnetz des Moniteur profitieren.

Viele Abgeordnete überliessen der Zeitung ihre Redenotizen, die oft integral abgedruckt wurden. Die übrigen Voten fassten Maret und sein Team weiterhin zusammen. Zusammenfassung bedeutet Auswahl, und Auswahl birgt immer die Gefahr der Parteinahme. Hatte sich das Bulletin als selbstständiges Blatt und dann auch als Teil des Moniteur lange durch eine objektive-sachliche Berichterstattung ausgezeichnet, so passte es sich ab 1791 immer häufiger den bestehenden Mehrheits- und Machtverhältnissen an. Der Redaktionsteil der Zeitung schlug einen revolutionsfreundlicheren Kurs ein, und in den Tagesberichten aus der Nationalversammlung wurden, abhängig von ihrem Inhalt, öfters ganze Reden weggelassen oder stark gekürzt.[14]

Als im September 1791 die Verfassungsgebende Nationalversammlung aufgelöst wurde, um der Gesetzgebenden Platz zu machen, hielt auch Maret den Moment für gekommen, seinen Abschied vom Moniteur zu nehmen. Die hohe Arbeitslast, aber auch die immer intensiveren Versuche der Einflussnahme auf die Redaktion und die Politisierung seiner Tätigkeit mochten ihm diese Entscheidung erleichtert haben. Dem Moniteur sicherte die flexible Anpassung an die immer wieder sich ändernden politischen Verhältnisse eine lange Existenz als Referenz-Organ zur Publikation der Debatten der gesetzgebenden Versammlung.[15]

Maret machte, wie wir wissen, anderweitig Karriere. Als alter Herzog mass er im Rückblick seinem Wirken als Botschafter, Minister und Abgeordneter mehr Bedeutung zu als seiner arbeitsreichen Tätigkeit als Berichterstatter aus der Nationalversammlung. Er interessierte sich, wie auch das vorliegende Autograf zeigt, in erster Linie dafür, wie sein Wirken an der Seite des grossen Napoleon dargestellt wurde. Aber letztlich ist niemand Herr über sein Geschichtsbild, und niemand kann voraussehen, welchen Lebensspuren die Nachwelt folgen wird. Auch wenn Huges-Bernard Maret seine Zeit als Berichterstatter der Nationalversammlung für vergleichsweise unbedeutend hielt, so erscheint uns gerade seine Vorreiterrolle bei der Veröffentlichung von Parlamentsdebatten besonders erinnerungswürdig.  

 

[1] Martin Bodmer, «Die Urkunde als Element der Geschichtlichkeit», o. O., 1956, in Martin Bircher, Musik und Dichtung. Handschriften aus den Sammlungen Stefan Zweig und Martin Bodmer, München 2002, 235–245, hier 243.

[2] Auf der Homepage der renommiertesten deutschen Autografenhandlung, J. A. Stargardt, wird die Bedeutung des Begriffs «Autograph» näher erläutert. Es handle sich «um das nicht ganz befriedigende Ergebnis verschiedener Kreuzungen», URL: http://www.stargardt.de/download/file/autographen/kapitel_2.pdf, konsultiert am 21.02.2018.

[3] Walter Schwarz, «Über das Sammeln von Autographen», Librarium. Zeitschrift der Schweizerischen Bibliophilen-Gesellschaft 24/2 (1980), 88106, hier 88.

[4] Eckart Hennig, Eigenhändig. Grundzüge einer Autographenkunde, Berlin 2006, 11f.

[5] Brief Goethes an Jacobi vom 10. Mai 1812, zitiert nach: Sebastian Böhmer, «Die Magie der Handschrift. Warum Goethe Autographe sammelte», Zeitschrift für Ideengeschichte,  V/4 (2011), 97–110, hier 108.

[6] Brief Goethes an Blumenach vom 20. Juni 1806, zitiert nach: Ebd. 105.

[7] Stefan Zweig: «Die Welt der Autographen», 1923, in: Martin Bircher (Hg.), Stefan Zweigs Welt der Autographen, Zürich 1996, 22–25, hier 22.

[8] Ebd., 23.

[9] Johann Günther, Otto August Schulz: Handbuch für Autographensammler, Leipzig 1856, Vorwort o. S.

[10] Artikel Maret, Bernard Hugues, in Jean Tulard, Jean-François Fayard, Alfred Fierro (Hg.), Histoire et Dictionnaire de la Révolution française 1789–1799, Paris 1998, 972.

[11] Lucas Chocomeli: «Pioniere im Parlament. Zur Entstehungsgeschichte öffentlicher Ratsprotokolle» in François Comment (Hg.), 125 Jahre Amtliches Bulletin der Bundesversammlung, Bern 2016, 101–120;  Thomas Brodbeck, «Das <lebendige Wort> für die <grosse Masse>, das geschriebene für die <gebildete Klasse>. Wie die Debatten der eidgenössischen Räte vor 1891 an die Öffentlichkeit gelangten», in ebd. 121–134; Lucas Chocomeli, «1891. Zur Einführung des Amtlichen Bulletins», in ebd. S. 135–157.

[12] Zitiert nach: Alfred-Auguste Ernouf: Maret, Duc de Bassano, Paris 1884, 19.

[13] Ebd., 18–23.

[14] Ebd., 25–32; Hugo Coniez, Écrire la démocratie. De la publicité des débats parlementaires, 2. Auflage, Paris 2012, 81f.

[15] Chocomeli (wie Anm. 11), 106.